4. Dezember 2015
München (ots) – Notare verwahren in gesetzlich bestimmten Fällen
treuhänderisch fremdes Vermögen. Dieses notarielle
Verwahrungsverfahren ist transparent und sicher. Die Notarkammern
warnen jedoch vor Betrügern, die im Zusammenhang mit
Gebrauchtwagenkäufen angeblich notarielle Treuhandtätigkeiten
anbieten.
Zu den gesetzlichen Aufgaben des Notars gehört die treuhänderische
Verwahrung fremden Vermögens und sonstiger Gegenstände, wenn hierfür
ein berechtigtes Sicherungsinteresse der beteiligten Personen
besteht. So können dem Notar beispielsweise Beweisstücke, wie
elektronische Datenträger, zur Aufbewahrung übergeben werden.
„Derartige Verwahrungen erfolgen oft im Zusammenhang mit einer sog.
Prioritätsfeststellung“, erklärt Dr. Florian Meininghaus,
Geschäftsführer der Landesnotarkammer Bayern. „Im Urheberrecht spielt
es oft eine wichtige Rolle, wer eine bestimmte geistige Leistung
zuerst erbracht hat“, so Dr. Meininghaus weiter.
Zu den Anwendungsfällen der notariellen Verwahrung zählt auch die
Abwicklung der Kaufpreiszahlung bei Immobilienkaufverträgen in
bestimmten Fällen, beispielsweise um Vorleistungsrisiken der
Beteiligten zu verringern. „Das Verwahrungsverfahren ist gesetzlich
genau geregelt“, erläutert Dr. Meininghaus; „eingeleitet wird es
durch einen Verwahrungsantrag der Beteiligten an den Notar“. Nimmt
der Notar diesen Treuhandauftrag an, werden in der
Verwahrungsanweisung die zeitlichen und sachlichen Bedingungen der
Verwahrung und die Auszahlungsvoraussetzungen präzise festgelegt.
Wurde dem Notar Geld zur treuhänderischen Verwaltung anvertraut, muss
dieses unverzüglich auf einem Sonderkonto für Fremdgelder
(Notaranderkonto) verbucht werden. Verfügungsbefugt über das
Anderkonto ist nur der Notar persönlich, dessen amtlich bestellter
Vertreter oder der Notariatsverwalter. „Bei der Auszahlung hat sich
der Notar streng an die vereinbarten Auszahlungsvoraussetzungen zu
halten; ein Ermessensspielraum steht ihm nicht zu“, weiß Dr.
Meininghaus. Das notarielle Verwahrungsverfahren schützt daher in
seinem Anwendungsbereich alle Beteiligten vor Risiken, führt zur
erleichterten Abwicklung von Transaktionen und stellt sicher, dass
die hinterlegten Gelder bestimmungsgemäß verwahrt und ausgezahlt
werden.
Das Vertrauen der Bürger in die Sicherheit dieses notariellen
Verfahrens wird derzeit vermehrt von Betrügern missbraucht, die
vorgeben, Treuhandtätigkeiten im Zusammenhang mit
Gebrauchtwagenverkäufen anzubieten. Hierbei werden Kaufinteressenten,
welche sich auf Internetinserate für gebrauchte Pkws melden,
angeschrieben und aufgefordert, den Kaufpreis – ohne vorherige
Besichtigung des Pkw – zur treuhänderischen Abwicklung auf ein
angebliches Notaranderkonto zu überweisen. In Wirklichkeit existieren
weder der vermeintliche Verkäufer noch das Auto. Anrufe auf die
vermeintlich ortsnahe Rufnummer werden unerkannt ins Ausland
weitergleitet. Die Täter täuschen hierbei gezielt Seriosität vor,
indem sie sich als Notare ausgeben, welche den Verkauf vorgeblich
überwachen.
Die Notarkammern warnen vor derartigen Zahlungsaufforderungen im
Zusammenhang mit Gebrauchtwagenkäufen. Sie stammen nicht von Notaren,
sondern sind von Straftätern initiiert. „Die Betrüger gehen mit hoher
krimineller Energie vor. Sie gestalten aufwendige Homepages, die
nicht auf Anhieb als unseriös zu erkennen sind, geben sich als
Notare aus und spiegeln unter Missbrauch des Amtscharakters des
Notarberufs Seriosität vor. Hierbei schrecken sie auch nicht davor
zurück, die Namen echter Notare mit falschen Kontaktdaten anzugeben“,
weiß Dr. Meininghaus. Er rät betroffenen Bürgern, sich bei derartigen
Vorgängen über eine Einsicht in die Notarauskunft der
Bundesnotarkammer unter www.notar.de über die Richtigkeit der
angegebenen Personen- und Kontaktdaten zu informieren. Auch ein Anruf
bei der örtlichen Notarkammer schafft Sicherheit.
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Dr. Katharina Hermannstaller, Notarassessorin
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